Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Präambel 1.1 Die DYNA-MIX GmbH (im Folgenden auch kurz „DYNA-MIX“ genannt) ist eine im Firmenbuch des Landesgerichtes Linz zu FN 593314 x eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Wilhering und der Geschäftsanschrift Gartenstraße 48a, 4073 Wilhering. 

1.2 DYNA-MIX schließt Verträge mit ihren Kunden (im Folgenden auch „Vertragspartner“ genannt) ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch kurz „AGB“ genannt). 

2. Geltungsbereich 2.1 Alle Leistungen von DYNA-MIX erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB in der jeweils gültigen Fassung. Ausdrücklich festgehalten wird, dass AGB, Einkaufsbedingungen, Lieferbedingungen, Formblättern oder ähnliche Dokumente des Vertragspartners in keinem Fall Vertragsbestandteil werden. DYNA-MIX widerspricht AGB, Einkaufsbedingungen, Lieferbedingungen, Formblättern oder ähnlichen Dokumente des Vertragspartners ausdrücklich. 

2.2 Es wird festgehalten, dass DYNA-MIX grundsätzlich Geschäftsbeziehungen nur mit Unternehmern oder Unternehmen eingeht. Die Geltung dieser AGB für Verbraucher ist somit ausgeschlossen. 

2.3 Der Vertragspartner erklärt mit seiner Bestellung, dass er die Möglichkeit hatte, vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen und dass er mit dem Inhalt der AGB einverstanden ist. Die AGB stehen, ungeachtet einer bereits erfolgten Übergabe, jederzeit zum Download auf der Website unter https://www.dyna-mix.at zur Verfügung und werden auf Anfrage auch elektronisch zugesandt. 

2.4 Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. 

2.5 Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen bedürfen der Schriftform und werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von DYNA-MIX ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Im Übrigen gelten abweichende oder ergänzende Regelungen nur für das jeweilige Rechtsgeschäft und nicht für Folgegeschäfte. 

3. Auftragserteilung, Vertragsabschluss 3.1 Der Vertragspartner bestellt per E-Mail, telefonisch oder per WhatsApp. Die Bestellung des Vertragspartners (Angebot) gilt erst mit der Auftragsbestätigung von DYNA-MIX als angenommen (Annahme), womit ein Vertrag zu Stande kommt. Die Angebotsannahme durch DYNA-MIX erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Etwaige vor Vertragsabschluss getroffene mündliche Abreden zwischen DYNA-MIX und dem Vertragspartner gelten mit Vertragsabschluss als aufgehoben. 

3.2 Die Darstellung von Produkten und/oder Dienstleistungen auf der Homepage, in Prospekten etc. stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ist eine Aufforderung zur Stellung eines Angebotes. Der Inhalt der von DYNA-MIX verteilten Prospekte, Werbeankündigungen etc wird nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. 

3.3 Angebote und sonstige Erklärungen von DYNA-MIX sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. 

4. Leistungsumfang und Leistungsfristen 4.1 Die von DYNA-MIX angegebenen Leistungstermine sind unverbindlich, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. 

4.2 Im Falle einer Lieferverzögerung, die aus der Sphäre von DYNA-MIX stammt, ist der Vertragspartner nur dann zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn er vor der Rücktrittserklärung DYNA-MIX eine mindestens vier Wochen dauernde schriftliche Nachfrist gesetzt hat. 

5. Erfüllungsort, Preise, Zahlungsmodalitäten 5.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von DYNA-MIX. 

5.2 Die genannten Preise sind in EURO angegeben. Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde, als Nettopreise exklusive allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstigen Steuern bzw. Abgaben sowie exklusive Verpackungszuschlag, Transportkosten und etwaig anfallenden Bearbeitungsgebühren. 

5.3 Verrechnet werden die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise. Es gelten die mit dem Vertragspartner vereinbarten Bedingungen gemäß der jeweils anwendbaren DYNA-MIX Angebote/Preisliste. Die DYNA-MIX Angebote/Preisliste wurde vor Vertragsabschluss dem Vertragspartner ausgehändigt und liegt den gegenständlichen AGB zu Grunde. 

5.4 Die von DYNA-MIX gelegten Rechnungen sind 7 Tage nach Fakturendatum ohne Abzug und spesenfrei fällig, sofern keine davon abweichenden Zahlungsziele vereinbart wurden. Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem DYNA-MIX vollständig, unwiderruflich und frei über sie verfügen kann. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto von DYNA-MIX. Zahlungen werden, auch bei anders lautender Widmung, zuerst auf Zinseszinsen, Zinsen und Nebenspesen, vorprozessuale Kosten, dann auf aushaftendes Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld angerechnet. 

5.5 Vorbehaltlich weiterer Ansprüche ist DYNA-MIX außerdem berechtigt, alle gegen den Vertragspartner aushaftenden Forderungen sofort fällig zu stellen. Überdies ist DYNA-MIX berechtigt, einzelne oder alle Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zurückzuhalten, wenn der Vertragspartner in Zahlungsverzug gerät. 

5.6 Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner verpflichtet, DYNA-MIX sämtliche aufgewendeten, zweckentsprechenden vorprozessualen Kosten zu refundieren. 

5.7 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie oder Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen zurückzuhalten. 

5.8 DYNA-MIX steht es frei, die Rechnungen entweder postalisch oder elektronisch zu übermitteln. 

5.9 Eine Aufrechnung des Vertragspartners gegen Ansprüche von DYNA-MIX mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. 

6. Geheimhaltung 6.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von DYNA-MIX zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zu DYNA-MIX bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von DYNA-MIX Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiteres verpflichtet sich der Vertragspartner Informationen nur auf „need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden. 

6.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für drei Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit DYNA-MIX oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für drei Jahre nach Angebotslegung von DYNA-MIX aufrecht. 

7. Haftung und Gewährleistung 7.1 DYNA-MIX haftet für direkte Schäden nur dann, wenn sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DYNA-MIX ausschließlich für Personenschäden. 

7.2 Die Haftung verjährt in sechs Monaten ab Kenntnis des Vertragspartners von Schaden und Schädiger. 

7.3 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet DYNA-MIX nicht. Die Haftung von DYNA-MIX ist zudem auf vertragstypische vorhersehbare Schäden begrenzt. 

7.4 Sofern zum Nachteil von DYNA-MIX eine Pönale vereinbart wurde, ist die Geltendmachung eines über die Pönale hinausgehenden Schadenersatzes oder sonstiger weiterer Ansprüche gegen DYNA-MIX ausgeschlossen. 

7.5 Die Anwendung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. 

7.6 Der Vertragspartner hat sämtliche Waren unverzüglich, jedenfalls längstens binnen 48h nach Lieferung, zu untersuchen und etwaige Mängel ebenfalls längstens dieser Frist zu rügen. Unterlässt der Vertragspartner diese Anzeige so kann er Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen. 

7.7 Gewährleistungsansprüche verjähren bzw. verfristen jedenfalls innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe an den Vertragspartner. 

8. Eigentumsvorbehalt 

DYNA-MIX behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung vor. 

9. Datenschutz 

Im Rahmen der Vertragserfüllung werden personenbezogene Daten von Vertragspartnern verarbeitet. In der Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://www.dyna-mix.at finden sich dazu nähere Erläuterungen. 

10. Anfechtungsverzicht 

Der Vertragspartner verzichtet, sofern nach zwingendem Recht zulässig, darauf Verträge gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Irrtums, Schadenersatz, Gewährleistung oder aus den Gründen des § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte), mit DYNA-MIX anzufechten, ihre Anpassung zu verlangen oder Wandlung geltend zu machen. 

11. Änderung der AGB 11.1 DYNA-MIX ist nach den Bestimmungen dieses Punktes berechtigt, die AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. 

11.2 DYNA-MIX verständigt den Vertragspartner per E-Mail über das Inkrafttreten der neuen AGB. Die neuen AGB gelten als vereinbart, wenn der Vertragspartner ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widersprochen hat. Der Widerspruch bedarf der Schriftform und kann auch per E-Mail erfolgen. Der Vertragspartner wird in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen einer Untätigkeit hingewiesen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs kann das Vertragsverhältnis sowohl durch DYNA-MIX als auch durch den Vertragspartner beendet werden. 

11.3 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den gegenständlichen AGB und den jeweils einzelvertraglich ausbedungenen Bestimmungen haben die einzelvertraglich ausbedungenen Bestimmungen Vorrang. 

12. Sonstiges 12.1 Diese AGB unterliegen ausschließlich österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss von internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. 

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB entstehenden Streitigkeiten ist – einschließlich einer solchen über ihr Bestehen oder Nichtbestehen – das sachlich zuständige Gericht in Linz an der Donau. 

12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die dem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. 

12.4 Der Einsatz von Subunternehmern durch DYNA-MIX ist stets zulässig.